Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Berliner Mietendeckel gekippt. Dies ist für ein auf die soziale Marktwirtschaft aufbauendes Wirtschaftssystem eine sehr gute Nachricht. Damit wird aber leider wieder mal gezeigt, dass wirtschaftlicher Sachverstand nicht immer da ist, wo er sein sollte.
Der Mietendeckel in Berlin trat im Februar 2020 in Kraft. Die Zielrichtung war, den starken Mietpreisanstieg in Berlin zu stoppen. Dafür wurde eine Obergrenze für Mieten in Höhe von 11,54 Euro (Kaltmiete pro Quadratmeter) eingeführt. Damit wurden die Preismechanismen außer Kraft gesetzt, was natürlich deutliche Folgen auf den Berliner Wohnungsmarkt hatte. Die absehbaren Folgen traten relativ schnell ein. Das Angebot an Mietwohnung ging zurück, zudem kam es zu einer deutlich spürbaren Investitionszurückhaltung. Die Wohnraumknappheit nahm entsprechend schnell zu. Die Folgen des Mietendeckels waren alles andere als überraschend und folgten den marktwirtschaftlichen Prinzipien.
Für die Zukunft kann man nur hoffen, dass ähnliche Experimente nun endgültig beerdigt werden und dass sich die Politik bei solchen Fragenstellungen mehr auf wirtschaftlichen Sachverstand stützt. Die Soziale Marktwirtschaft hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten bewährt – man sollte diese also stärken und nicht mit politischen Prestigeprojekten und Klientelpolitik schwächen.
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